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Unfall ohne Schuld – diese Rechte haben Sie als Geschädigter

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall gerät, befindet sich rechtlich in einer starken Position. Trotzdem verzichten viele Geschädigte unbewusst auf wichtige Ansprüche, häufig, weil sie sich auf Aussagen der gegnerischen Versicherung verlassen oder ihre Rechte nicht kennen.
Dabei ist die Rechtslage eindeutig:
Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre der Unfall nie passiert.
Genau dieses Prinzip bildet die Grundlage aller Ersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall.

Warum Geschädigte häufig Geld verschenken

Viele Versicherungen treten direkt nach dem Unfall an Geschädigte heran und versprechen eine „schnelle und unkomplizierte Regulierung“. Was freundlich klingt, führt in der Praxis jedoch oft dazu, dass:

• Schadenspositionen gar nicht erst erwähnt
• Ansprüche gekürzt
• oder stillschweigend ausgeklammert werden

Die Versicherung ist nicht verpflichtet, Sie über alle Ihre Rechte aufzuklären.

Welche Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen?

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Ersatz aller unfallbedingten Schäden. Dazu gehören unter anderem:

Sachschäden
• Reparaturkosten
• Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
Wertminderung des Fahrzeugs
• Abschleppkosten
• Standkosten

Mobilität & Nutzung

• Mietwagenkosten
• oder Nutzungsausfallentschädigung

Weitere Kosten
• Kosten für einen freien, unabhängigen Kfz-Gutachter
• Anwaltskosten
• Kostenpauschale

Personenschäden
Schmerzensgeld
• Heilbehandlungskosten
• Verdienstausfall
• Haushaltsführungsschaden
Diese Ansprüche bestehen unabhängig davon, ob die Versicherung Sie darüber informiert.

Freie Wahl von Gutachter und Anwalt

Ein besonders häufiger Irrtum unter Unfallgeschädigten:
„Ich muss das Angebot der Versicherung annehmen.“

Das ist falsch.
Sie dürfen jederzeit:
• den Gutachter selbst auswählen
• einen eigenen Anwalt beauftragen

Bei klarer Haftung trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für:
• Gutachten
• anwaltliche Vertretung
Es entstehen Ihnen keine finanziellen Nachteile.

Mehr dazu hier:
Gutachter nach dem Unfall – warum Sie selbst entscheiden dürfen

Vorsicht bei schnellen Regulierungsvorschlägen

Versicherungen bieten häufig eine „schnelle Abwicklung ohne Anwalt“ an. In der Praxis bedeutet das oft:

• Verzicht auf Wertminderung
• gekürzte Mietwagenkosten
• kein oder zu niedriges Schmerzensgeld
• pauschale Abgeltung aller Ansprüche
Was einmal unterschrieben ist, lässt sich später kaum korrigieren.
Lassen Sie Ihre Ansprüche immer prüfen, bevor Sie zustimmen.

Warum anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht:

• kennt typische Kürzungsmethoden
• prüft Gutachten und Abrechnungen
• setzt alle Ansprüche vollständig durch
• übernimmt den gesamten Schriftverkehr
• beschleunigt die Regulierung

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten.

Ihre nächsten Schritte nach einem unverschuldeten Unfall

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