Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert – die Folgen ziehen sich jedoch oft über Wochen oder Monate. Einer der wichtigsten Schritte für eine faire Schadensregulierung ist das Kfz-Gutachten. Denn:
Das Gutachten bildet die Grundlage für die gesamte Entschädigung.
Fehlerhafte, unvollständige oder bewusst niedrig angesetzte Gutachten führen häufig dazu, dass Geschädigte weniger Geld erhalten, als ihnen rechtlich zusteht.
Was viele nicht wissen:
Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren.
Nach einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten die Basis für:
• die Reparaturkosten
• die Wertminderung
• den Wiederbeschaffungswert
• eine mögliche Nutzungsausfallentschädigung
• die Einstufung als Totalschaden
Ist das Gutachten fehlerhaft, wirkt sich das direkt und dauerhaft auf Ihre Entschädigung aus. Nachträgliche Korrekturen sind oft schwierig, oder gar nicht mehr möglich.
Viele Versicherungen bieten Geschädigten „hilfsbereit“ an, direkt einen eigenen Gutachter zu schicken. Was harmlos klingt, ist in der Praxis häufig nachteilig.
Versicherungsgutachter arbeiten wirtschaftlich im Interesse ihres Auftraggebers – der Versicherung.
Das kann unter anderem zu folgenden Problemen führen:
• zu niedrig angesetzte Reparaturkosten
• nicht oder zu gering berechnete Wertminderung
• übersehene verdeckte Schäden
• Einstufung als wirtschaftlicher Totalschaden, obwohl eine Reparatur möglich wäre
• fehlende oder verkürzte Nutzungsausfallzeiten
Das Ergebnis:
Die Versicherung zahlt weniger, und Sie bleiben auf Kosten sitzen.
Als unverschuldet Geschädigter haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl.
Sie dürfen selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen.
Das bedeutet:
Die Kosten für das Gutachten muss in diesem Fall die gegnerische Versicherung vollständig übernehmen.
Ein unabhängiger Gutachter:
• arbeitet nicht im Auftrag der Versicherung
• bewertet den Schaden neutral und vollständig
• sichert alle Ihre Ansprüche
• dient als gerichtsfeste Beweisgrundlage
• verhindert spätere Kürzungen durch die Versicherung
Genau deshalb ist ein unabhängiges Gutachten ein zentraler Baustein jeder erfolgreichen Schadensregulierung.
Nicht bei jedem kleinen Kratzer ist ein Vollgutachten notwendig. In vielen Fällen ist es jedoch dringend zu empfehlen.
Ein Gutachten ist besonders sinnvoll:
• ab einer Schadenhöhe von ca. 750 €
• bei neueren oder hochwertigen Fahrzeugen
• bei Leasingfahrzeugen
• bei finanzierten Fahrzeugen
• bei Totalschadenverdacht
• wenn Airbags ausgelöst haben
• bei unklarer Schuldfrage
• wenn verdeckte Schäden möglich sind
Bei sogenannten Bagatellschäden (unter ca. 750 €) reicht meist ein Kostenvoranschlag.
Alles darüber sollte immer gutachterlich abgesichert werden.
Viele Geschädigte sind unsicher, welches Dokument sie wirklich benötigen:
• Kostenvoranschlag:
Nur grobe Reparaturkosten, keine Beweissicherung
• Kurzgutachten:
Eingeschränkter Umfang, oft ohne Wertminderung
• Vollgutachten:
Umfassende Schadenanalyse inkl. Wertminderung, Nutzungsausfall und
Totalschadenprüfung
Für eine vollständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist meist ein Vollgutachtenn erforderlich.
• den Gutachter der Versicherung ungeprüft akzeptieren
• Reparaturen beginnen, bevor ein Gutachten erstellt wurde
• mündlichen Zusagen der Versicherung vertrauen
• auf eine rechtliche Prüfung verzichten
Diese Fehler führen häufig dazu, dass Ansprüche verfallen oder gekürzt werden.
Ein unabhängiger Gutachter und ein erfahrener Anwalt gehören zusammen.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht:
• prüft das Gutachten auf Fehler
• setzt Nachforderungen durch
• wehrt Kürzungen der Versicherung ab
• übernimmt die komplette Kommunikation
• sorgt für eine schnelle und vollständige Regulierung
Auch die Anwaltskosten muss bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung tragen.
Diese Beiträge helfen Ihnen zusätzlich weiter:
• Unfall ohne Schuld – diese Rechte haben Sie
• Schadensregulierung nach Verkehrsunfall – so läuft sie ab
Dieser Beitrag ist Teil unseres zentralen Leitfadens rund um den Verkehrsunfall.
Unfall-Ratgeber – alle Schritte nach einem Unfal
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