Ein Verkehrsunfall hat oft nicht nur Blechschäden zur Folge. Schon leichte Verletzungen können Schmerzen, Einschränkungen im Alltag und eine längere Genesungszeit bedeuten.
Viele Betroffene wissen jedoch nicht, dass ihnen in solchen Fällen Schmerzensgeld zusteht, oder verzichten darauf, weil Versicherungen den Anspruch kleinreden oder ganz ablehnen.
Dabei gilt: Wer unverschuldet verletzt wird, hat Anspruch auf finanziellen Ausgleich für erlittene Schmerzen und Beeinträchtigungen.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, wenn:
Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden
der Unfall nicht oder nicht überwiegend von Ihnen verschuldet wurde
ein nachweisbarer Zusammenhang zwischen Unfall und Verletzung besteht
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um schwere oder vermeintlich leichte Verletzungen handelt. Auch Prellungen, Zerrungen oder ein Schleudertrauma können schmerzensgeldpflichtig sein.
Typische Beispiele aus der Praxis:
Schleudertrauma der Halswirbelsäule
Prellungen, Verstauchungen, Zerrungen
Knochenbrüche
Schnitt- und Platzwunden
Nervenschäden
psychische Beeinträchtigungen (z. B. Unfallangst)
Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern die Dauer und Intensität der Beeinträchtigung.
Die Höhe des Schmerzensgeldes ist nicht pauschal festgelegt, sondern hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem:
Art und Schwere der Verletzung
Dauer der Schmerzen und Heilungsphase
notwendige Behandlungen oder Therapien
dauerhafte Einschränkungen oder Folgeschäden
Grad des Verschuldens des Unfallgegners
Gerichte orientieren sich häufig an sogenannten Schmerzensgeldtabellen, in denen vergleichbare Fälle aufgeführt sind.
Versicherungen versuchen jedoch oft, deutlich niedrigere Beträge anzubieten.
Ein häufiger Fehler: Verletzungen werden nicht oder zu spät ärztlich dokumentiert.
Wichtig:
Gehen Sie sofort nach dem Unfall zum Arzt
schildern Sie alle Beschwerden, auch scheinbar leichte
lassen Sie Folgeuntersuchungen dokumentieren
bewahren Sie Arztberichte und Atteste auf
Ohne medizinischen Nachweis wird Schmerzensgeld regelmäßig abgelehnt oder gekürzt.
Viele Versicherungen bieten frühzeitig eine „unkomplizierte Regulierung“ an.
In der Praxis bedeutet das oft:
sehr niedriges Schmerzensgeld
pauschale Abgeltung aller Ansprüche
Verzicht auf spätere Nachforderungen bei Folgeschäden
⚠️ Achtung:
Sobald Sie ein Vergleichsangebot akzeptieren, sind weitere Ansprüche in der Regel ausgeschlossen, selbst wenn später stärkere Beschwerden auftreten.
Bei einem unverschuldeten Unfall gilt:
Sie dürfen einen eigenen Anwalt beauftragen
die Anwaltskosten trägt die gegnerische Versicherung
Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung erhöht die Chancen erheblich, ein angemessenes Schmerzensgeld zu erhalten und Fehler zu vermeiden.
Sie sind unsicher, ob Ihnen Schmerzensgeld zusteht oder ob das Angebot der Versicherung fair ist?
Lassen Sie Ihren Fall unverbindlich prüfen – bevor Sie auf Ansprüche verzichten.
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