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Die Fahrschule bereitet nicht auf die Unfallregulierung vor
Täglich ereignen sich zahlreiche Verkehrsunfälle auf den Straßen Deutschlands. Glücklicherweise führen diese selten zu Personenschäden, jedoch entstehen in den meisten Fällen Schäden am Fahrzeug. Daher ist es entscheidend, wie der Geschädigte vom Verursacher den Schadensersatz erhält – durch die Unfallregulierung.
In der Fahrschule lernen wir, wie man ein Auto fährt, Verkehrszeichen erkennt und sicher unterwegs ist. Wir machen auch einen Erste-Hilfe-Kurs und erfahren, dass man niemals betrunken fahren sollte.
Auf die Unfallregulierung hingegen bereitet uns die Fahrschule nicht vor. Statistisch gesehen wird man etwa alle zehn Jahre in einen Verkehrsunfall verwickelt, weshalb dieser Aspekt des Autofahrens von großer Bedeutung ist.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie die Unfallregulierung erfolgreich bewältigen und warum der Service von Deinunfallanwalt eine ausgezeichnete Wahl ist.
Was bedeutet Unfallregulierung?
Wenn durch einen Autounfall ein Schaden entsteht, beschreibt die Unfallregulierung die Maßnahmen, die erforderlich sind, damit der Geschädigte vom Verursacher oder dessen Versicherung den Schaden ersetzt bekommt. Dabei gibt es zahlreiche Schadenspositionen wie:
Reparaturkosten
Nutzungsausfallentschädigung
Heilbehandlungskosten
Schmerzensgeld
Abschleppkosten
Mietwagenkosten
Gutachterkosten
Anwaltskosten
Standkosten
Verdienstausfall
Finanzierungskosten
Unkostenpauschale
Kosten für Mehrfahrten
Wertminderung (merkantiler Minderwert)
Haushaltsführungsschaden
Weitere Schadensersatzansprüche
Warum Deinunfallanwalt?
Bis zu 1.000 Euro mehr Schadensersatz
Zeit- und Aufwandersparnis nach dem Unfall
All-Inclusive: Gutachter, Werkstatt, Anwalt u.v.m.
TÜV-zertifiziert und sicher mit Partnern vor Ort
Keine Kosten für Sie
„Fazit: Deinunfallanwalt ist praktisch und komfortabel“ – Stiftung Warentest
Unfallregulierung
Ein Laie kennt sich oft nicht mit den Ansprüchen aus, die das Verkehrsrecht dem Geschädigten zubilligt. Auf der anderen Seite steht der Versicherer, der das Verkehrs- und Versicherungsrecht gut kennt und kein Interesse daran hat, dem Geschädigten möglichst viel Schadensersatz zu zahlen.
Der beste Weg zur Unfallregulierung
Als Geschädigter ist es wichtig, sich nicht auf das Schadenmanagement der Versicherung zu verlassen, da dies finanziell immer nachteilig sein kann. Ein Versicherer reguliert jährlich viele Tausend Unfälle. Selbst kleine Einsparungen summieren sich schnell zu einem hohen Betrag – zum Nachteil der Geschädigten.
Der bessere Weg ist, sich unabhängige, professionelle Hilfe zu holen, wie sie beispielsweise Deinunfallanwalt bieten.
Verhalten an der Unfallstelle
Um die Weichen für eine erfolgreiche Unfallregulierung zu stellen, gibt es einiges zu beachten. Es ist beispielsweise sinnvoll, die Polizei zu rufen, wenn man der Geschädigte ist. Der Schädiger hat in der Regel kein Interesse daran, da er mit einem Bußgeld rechnen muss.
Für den Geschädigten kann dies jedoch entscheidend sein. Die Polizei trifft zwar keine endgültige Feststellung über die Schuldfrage, aber sie nimmt den Unfallhergang auf und erstellt einen Unfallbericht, der als wichtige Grundlage dient.
Es ist auch ratsam, Fotos von der Unfallstelle zu machen und Zeugen zu suchen. Eine gute Dokumentation und unabhängige Zeugen können die Unfallregulierung erheblich erleichtern.
Man kann zudem gemeinsam mit dem Unfallgegner einen Unfallbericht erstellen, sollte jedoch niemals ein Schuldanerkenntnis abgeben, wenn man sich nicht absolut sicher ist, der Verursacher zu sein.
Erster Schritt der Unfallregulierung
Die Unfallregulierung sollte man nicht ohne professionelle Hilfe angehen. Die beste Anlaufstelle für die Unfallregulierung sind die Deinunfallanwalt – deutschlandweit und kostenfrei.
Zweiter Schritt der Unfallregulierung
Den Sachschaden sollte man am besten durch einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen feststellen lassen. Dies gewährleistet, dass man nicht benachteiligt wird. Um unabhängige Sachverständige kümmern sich deutschlandweit die Deinunfallanwalt.
Dritter Schritt der Unfallregulierung
Die Schadensmeldung bei der Versicherung sollte ein Rechtsanwalt für den Geschädigten vornehmen, insbesondere bei Personenschäden. Verkehrsrechtlich erfahrene Anwälte werden deutschlandweit von Deinunfallanwalt organisiert – ohne Kostenrisiko.
Vierter Schritt der Unfallregulierung
Sobald die gegnerische Versicherung die Schadensregulierung abgeschlossen hat, erhält der Geschädigte seinen Schadensersatz. Mit den Deinunfallanwalt ist der Prozess einfach und sicher.
Unfallregulierung mit eigenem Gutachter
Zur Feststellung des Schadens nach einem Autounfall benötigt man oft einen Gutachter. Niemals sollte man jedoch einen Gutachter akzeptieren, der vom gegnerischen Versicherer beauftragt wird, da dieser nicht unabhängig ist und dem Versicherer Geld sparen möchte – oft auf Kosten des Geschädigten.
Es ist daher dringend zu empfehlen, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, der im Interesse des Geschädigten handelt. Die Kosten dafür gehören zum Schaden und müssen vom gegnerischen Haftpflichtversicherer getragen werden – ob dieser will oder nicht. Mit den Deinunfallanwalt erhalten Geschädigte deutschlandweit unabhängige Sachverständige ohne Kostenrisiko.
Unfallregulierung am besten mit einem Rechtsanwalt
Die Schadenmeldung bei der Versicherung sollte der Geschädigte nie selbst vornehmen. Ein Rechtsanwalt bietet viele Vorteile:
Er erledigt den Papierkram.
Er kennt die Ansprüche des Geschädigten genau.
Ohne Anwalt könnte die Versicherung versuchen, Schadenspositionen zu kürzen.
Der Anwalt überwacht, ob die Unfallregulierung zügig voranschreitet, was zusätzlichen Komfort bietet.
Der Anwalt kostet den Geschädigten nichts, da sein Honorar als Schadensposition von der gegnerischen Versicherung getragen werden muss.
Bei Personenschäden ist es besonders wichtig, einen Rechtsanwalt mit der Unfallregulierung zu beauftragen. Ansonsten kennt der Geschädigte meist nicht den Anspruch auf Schmerzensgeld oder andere Schadenspositionen. Die erfahrenen Anwälte der Deinunfallanwalt organisieren dies deutschlandweit – ohne Kostenrisiko