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Fiktive Abrechnung nach Gutachten – Flexible Erstattung der Reparaturkosten nach einem Autounfall

Inhaltsverzeichnis:

1. Das Schadenmanagement der Versicherungen

   Früher forderten Versicherungen oft die Reparatur in kostengünstigen Werkstätten, um Kosten zu reduzieren. Heute bietet das Schadenmanagement häufig die Möglichkeit zur **fiktiven Abrechnung nach Gutachten**, bei der Geschädigte durch alternative Abrechnungsformen oft finanziell profitieren können.

2. Fragen zur fiktiven Abrechnung 

   Die **fiktive Abrechnung** ermöglicht es Geschädigten, sich die im Gutachten geschätzten Reparaturkosten auszahlen zu lassen, ohne dass eine tatsächliche Reparatur erfolgen muss. Diese Art der Schadensregulierung bietet oft finanzielle Vorteile.

3. Fiktive Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis – Voraussetzungen und Möglichkeiten

   Entscheidet sich der Geschädigte gegen eine Reparatur oder wählt eine günstigere Werkstatt, ist die fiktive Abrechnung eine Option. Er kann sich die vom Gutachter ermittelten Reparaturkosten bis zum **Wiederbeschaffungswert** des Fahrzeugs auszahlen lassen, wobei folgende Punkte gelten:

   – Eine Reparatur ist nicht erforderlich.

   – Der Geschädigte kann Eigenreparaturen, Teilreparaturen oder eine günstigere Reparatur vornehmen.

   – Der erstattete Betrag bezieht sich nur auf die **Netto-Reparaturkosten** (ohne Umsatzsteuer).

4. Kostenübernahme bei der fiktiven Abrechnung und Ansprüche gegenüber der Versicherung

   Bei der fiktiven Abrechnung versucht die Versicherung oft, Kosten durch Kürzungen zu reduzieren. Jedoch sind bestimmte Positionen wie **UPE-Aufschläge** und **Verbringungskosten** erstattungsfähig:

   – **UPE-Aufschläge**: Zuschläge auf die unverbindlich empfohlenen Preise für Ersatzteile in markengebundenen Werkstätten.

   – **Verbringungskosten**: Kosten für den Transport des Fahrzeugs zwischen Werkstätten, etwa für Lackierungen.

5. Weitere Schadenspositionen bei der fiktiven Abrechnung nach Gutachten

   Neben Reparaturkosten können auch die **merkantile Wertminderung** und der **Nutzungsausfall** fiktiv abgerechnet werden:

   – **Merkantile Wertminderung**: Der durch einen Unfall bedingte Wertverlust eines Fahrzeugs, selbst wenn es vollständig repariert ist.

   – **Nutzungsausfall**: Eine Entschädigung für die Zeit, in der das Fahrzeug aufgrund der Reparatur nicht verfügbar ist.

6. Wichtige Hinweise zur fiktiven Abrechnung im Überblick 

   – Wählen Sie die passende Reparaturmöglichkeit zur Kostensenkung.

   – Kosten wie Verbringungskosten, UPE-Aufschläge, Wertminderung und Nutzungsausfall sind in die fiktive Abrechnung integrierbar.

   – Sie können die Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt durchführen lassen und die entstandenen Kosten von der Versicherung zurückfordern.

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